Kostenerstattungsverfahren
Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz erklären, welche Schritte für das Kostenerstattungsverfahren in der Regel nötig sind und stelle Ihnen Muster zur Bearbeitung zur Verfügung.
1.) Kontakt zu Ihrer Krankenkasse
aufnehmen
und Bedingungen für die
Kostenerstattung erfragen (kann je nach Krankenkasse leicht
variieren)
2.) Protokoll
"Ablehnungen"
Die meisten
Krankenkassen fordern eine Dokumentation der erfolglosen Suche
nach Therapeut:innen mit Kassenzulassung, die Sie bereits
kontaktiert haben (mindestens 5) und die Ihnen keinen
Therapieplatz anbieten konnten (-wichtig
Therapieplatz, nicht nur Sprechstunde).
3.) Kontaktaufnahme
zu mir, wenn
innerhalb der nächsten 6–12 Wochen kein Therapieplatz zur
Verfügung steht
4.) Einholen erforderlicher Unterlagen (in der Regel PTV-11 Formular und Konsiliarbericht)
PTV11- Formular
Das PTV11- Formular erhalten Sie in
einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer bzw. einem
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in mit
Kassenzulassung. Einen solchen Termin können Sie direkt bei
niedergelassenen Kolleg:innen oder über die Terminservicestelle
(116117) vereinbaren.
Konsiliarbericht
Ihr Hausarzt:in / Kinderarzt:in
wird Ihnen den Konsiliarbericht ausfüllen.
5.) Anschreiben
In einem Anschreiben (nutzen Sie gerne mein Muster) an Ihre Krankenkasse können Sie die Notwendigkeit einer Psychotherapie deutlich machen und um eine baldige Kostenübernahme bitten.