Kostenerstattungsverfahren

Kostenerstattungsverfahren

Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz erklären, welche Schritte für das Kostenerstattungsverfahren in der Regel nötig sind und stelle Ihnen Muster zur Bearbeitung zur Verfügung.

1.) Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen
und Bedingungen für die Kostenerstattung erfragen (kann je nach Krankenkasse leicht variieren)

2.) Protokoll "Ablehnungen
Die meisten Krankenkassen fordern eine Dokumentation der erfolglosen Suche nach Therapeut:innen mit Kassenzulassung, die Sie bereits kontaktiert haben (mindestens 5) und die Ihnen keinen Therapieplatz anbieten konnten (-wichtig Therapieplatz, nicht nur Sprechstunde). 

3.) Kontaktaufnahme 
zu mir, wenn innerhalb der nächsten 6–12 Wochen kein Therapieplatz zur Verfügung steht

4.) Einholen erforderlicher Unterlagen (in der Regel PTV-11 Formular und Konsiliarbericht)

PTV11- Formular
Das PTV11- Formular erhalten Sie in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer bzw. einem Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung. Einen solchen Termin können Sie direkt bei niedergelassenen Kolleg:innen oder über die Terminservicestelle (116117) vereinbaren.

Konsiliarbericht
Ihr Hausarzt:in / Kinderarzt:in wird Ihnen den Konsiliarbericht ausfüllen. 

5.) Anschreiben

In einem Anschreiben (nutzen Sie gerne mein Muster) an Ihre Krankenkasse können Sie die Notwendigkeit einer Psychotherapie deutlich machen und um eine baldige Kostenübernahme bitten.